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		<title>Top 6 Tipps für die Wohnungssuche als Mieter</title>
		<link>https://immo-winkler.de/top-6-tipps-fuer-die-wohnungssuche-als-mieter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2016 22:30:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mieten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Mieter die Traumwohnung zu finden ist oft gar nicht so einfach. Mit diesen 6 Tipps sind Sie den anderen Mietinteressenten schonmal eine Nasenlänge voraus&#8230; 1. Schrauben Sie Ihre Erwartungen herunter Dieser Tipp richtet sich vor Allem an Studenten. Die Wohnung soll unbedingt in Fußläufiger Umgebung zur Universität sein? Und nah am Zentrum, damit Szene-Cafés, coole Kneipen, Einkaufsmöglichkeiten und alles für ein schönes Studentenleben ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Als <a href="https://immo-winkler.de/immobilie-finden/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mieter</a> die Traumwohnung zu finden ist oft gar nicht so einfach. Mit diesen 6 Tipps sind Sie den anderen Mietinteressenten schonmal eine Nasenlänge voraus&#8230;</em></p>
<h2>1. Schrauben Sie Ihre Erwartungen herunter</h2>
<p>Dieser Tipp richtet sich vor Allem an Studenten. Die Wohnung soll unbedingt in Fußläufiger Umgebung zur Universität sein? Und nah am Zentrum, damit Szene-Cafés, coole Kneipen, Einkaufsmöglichkeiten und alles für ein schönes Studentenleben schnell erreichbar ist? Mehr als 20 m² soll die Wohnung auf jeden Fall auch haben. Dabei muss sie natürlich bezahlbar sein.<br />
Stellen Sie sich besser darauf ein, dass nicht alle diese Vorstellung zu erfüllen sind.<br />
Ist es wirklich so schlimm mit dem Bus zur Uni zu fahren? Schließlich haben das viele von uns in ihrer Schulzeit auch geschafft. Suchen Sie doch auch mal in weniger nachgefragten Stadtvierteln, in einiger Entfernung zum Zentrum und zur Uni. So kommen wesentlich mehr Angebote für Sie in Frage, was Ihre Chance eine Wohnung zu finden, erhöht! Abgesehen davon sind die Preise dort niedriger und die Nachfrage geringer.</p>
<h2>2. Hinterlassen Sie beim Makler einen guten Eindruck</h2>
<p>Manchmal helfen Makler dem Vermieter bei der Auswahl des neuen Mieters, oder übernehmen diese sogar ganz für ihn. Der Eindruck beim Makler ist also wichtig.<br />
Betrachten Sie die Wohnungsbesichtigung ähnlich wie ein Vorstellungsgespräch für einen Job im Kundenservice einer Bank. Gepflegte Kleidung und äußere Erscheinung ist Pflicht. Piercings oder zerrissene Hosen machen eher keinen guten Eindruck. Achten Sie ebenfalls auf einen freundlichen Umgang und drücken Sie sich gewählt aus. Vermieter wollen Mieter die den Eindruck vermitteln ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein. Dazu gehört z.B. Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Rücksichtnahme auf andere Bewohner.<br />
Wenn Sie es schaffen, diese Werte durch Ihr Auftreten zu vermitteln, stehen Ihre Chancen gleich schon besser.</p>
<h2>3. Versetzen Sie sich in die Lage des Vermieters</h2>
<p>Was wird Ihnen als erstes auffallen, wenn Sie das tun? &#8211; Die Anzahl der Bewerber auf eine Wohnung ist meist riesig.<br />
Warum sollte der Vermieter ausgerechnet Sie wählen? Welche Vorteile können Sie ihm bieten? Machen Sie sich darüber ernsthafte Gedanken und heben Sie diese Vorteile gegenüber dem Vermieter hervor. Können Sie ihm eine sichere Mietzahlung gewährleisten? Falls Sie Student sind, könnten Ihre Eltern evtl. dafür bürgen und Sie zahlen die Miete durch Nebenjobs wieder an Ihre Eltern zurück.</p>
<h2>4. Zeigen Sie Eigeninitiative</h2>
<p>Die Lage gefällt Ihnen schonmal, nur die Wohnung sieht nicht wirklich gut aus, ist teils stark verdreckt und abgewohnt? Fragen Sie den Vermieter, ob Sie vor Einzug verschiedene Renovierungsarbeiten selbst vornehmen dürfen. Diese Arbeiten erhöhen den Wert seiner Wohnung und nehmen ihm Arbeit ab. Dafür bekommen Sie die Wohnung, jeder profitiert von dieser Abmachung.</p>
<h2>5. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an</h2>
<p>Haben Sie sich jemals gefragt warum viele Verträge und AGB so lang sind? Gerade bei Banken, Versicherungen und generell im finanziellen Sektor ist dies der Fall. Die Ausführlichkeit gibt Sicherheit für viele mögliche Fälle und regelt meist schon im Voraus die Ansprüche der Vertragsparteien.<br />
Fertigen Sie in jedem Fall ein Übergabeprotokoll an. Beim Einzug und beim Auszug. Dokumentieren Sie alle Mängel und fügen Sie dem Protokoll Beweisfotos bei. Treffen Sie Vereinbarungen nur schriftlich. Diese Vorgehensweise schützt Sie beide vor den Ansprüchen des jeweils anderen.</p>
<h2>6. Besorgen Sie sich Referenzen</h2>
<p>Ein wichtiger Punkt, den wir jedem Wohnungssuchenden ans Herz legen wollen: Lassen Sie sich von Ihrem ehemaligen Vermieter bestätigen, dass Sie ein angenehmer Mieter waren, dass Sie die Wohnung ordentlich hinterlassen und pünktlich gezahlt haben. Geben Sie dem Vermieter auf Wunsch eine Telefonnummer, wo er sich sogar persönlich erkundigen kann. Bringen sie Ihre Lohnzettel am Besten schon beim Besichtigungstermin mit. Ein Arbeitszeugnis kann auch hilfreich sein und über Ihre Person Auskunft geben. Spielen Sie mit offenen Karten.</p>
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		<title>4 Mietvertrags-Fallen, und wie Sie sie vermeiden</title>
		<link>https://immo-winkler.de/4-mietvertrags-fallen-und-wie-sie-sie-vermeiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2016 22:21:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermietung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Klauseln in den Mietverträgen und Mietrecht generell sind für viele Leute manchmal nur schwer zu verstehen. Noch schwieriger wird es, wenn Klauseln im Einverständnis zwischen beiden Parteien vereinbart sind – und trotzdem unwirksam sind. Diese unangenehme Überraschung wird leider oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Hier habe ich für Sie einige typische Fallen im Mietvertrag zusammengestellt, die Sie &#8211; als Vermieter ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klauseln in den Mietverträgen und Mietrecht generell sind für viele Leute manchmal nur schwer zu verstehen. Noch schwieriger wird es, wenn Klauseln im Einverständnis zwischen beiden Parteien vereinbart sind – und trotzdem unwirksam sind. Diese unangenehme Überraschung wird leider oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Hier habe ich für Sie einige typische Fallen im Mietvertrag zusammengestellt, die Sie &#8211; als <a href="https://immo-winkler.de/immobilie-vermieten/" target="_blank">Vermieter</a> oder auch als Mieter &#8211; vermeiden können.</p>
<p>Bei Mieterhöhungen oder anderen Schreiben herrscht oft Ratlosigkeit.</p>
<h2>Falle 1: &#8222;Haustiere verboten&#8220;</h2>
<p>Sie sind Vermieter und möchten, dass Ihr Mieter keine Tiere in seiner Wohnung hält? Vereinbaren Sie bloß keine Klauseln wie &#8222;Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist verboten&#8220;. Der Mieter hat nämlich immer das Recht, Kleintiere (z.B. Hamster, Meerschweinchen, Fische, Wellensittiche) in seiner Wohnung zu halten. Die oben erwähnte Klausel ist also von vornherein ungültig. Mehr noch: Sie führt sogar dazu, dass dem Mieter <strong>jede gängige Art von Tierhaltung erlaubt wird</strong>, also auch die Haltung eines Hundes oder einer Katze!</p>
<h2>Falle 2: &#8222;als Pärchen in gemeinsame Wohnung ziehen&#8220;</h2>
<p>Sie und Ihr Freund oder Ihre Freundin wollen in die erste gemeinsame Wohnung ziehen? Achten Sie beim Mietvertragsabschluss darauf, dass im Kopf des Vertrags Sie beide erwähnt sind, und dass Sie beide den Vertrag unterschreiben. Das garantiert dafür, dass beide das Recht zum Bewohnen der Mietsache haben, aber natürlich auch, dass beide den Pflichten nachkommen müssen.<br />
Würde nur ein Partner im Kopf des Mietvertrags eingetragen, und er alleine würde unterschreiben, könnte er seinen Lebensgefährten/Lebensgefährtin einfach so vor die Tür setzen, was bei einem Streit schnell mal passieren kann.<br />
Für den Vermieter ist diese Regelung ebenfalls angenehmer, da jeder der beiden Mieter für die Erbringung der Pflichten aus dem Mietvertrag haftet.</p>
<h2>Falle 3: &#8222;der Mieter muss alle 5 Jahre streichen&#8220;</h2>
<p>Auch die Regelungen bezüglich der Schönheitsreparaturen sorgen immer wieder für Streitigkeiten. Als solche zählen Tapezieren und Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, der Eingangstür sowie der Fensterbänke und der Fenster  von innen. Auch die Beseitigung von kleinen Rissen gehört dazu.<br />
Verwendet der Vermieter eine Formulierung wie &#8222;der Mieter muss die Räume alle 5 Jahre streichen&#8220;, so läuft er Gefahr, dass diese Regelung vor Gericht <strong>unwirksam</strong> ist. Das führt dazu, dass der Mieter doch nicht zum Streichen verpflichtet ist.<br />
Besser ist es, sogenannte &#8222;<strong>weiche Fristen</strong>&#8220; zu vereinbaren. Es heißt dann &#8222;die Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen nach X Jahren auszuführen.&#8220; Eine alternative Formulierung wäre &#8222;Der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen, die Fristen richten sich nach den Empfehlungen des Bundesgerichtshofs.&#8220; </p>
<h2>Falle 4: &#8222;Mieterhöhung&#8220;</h2>
<p>Ihnen ging eine Mieterhöhung zu? Auch dafür gibt es Regeln, an die sich Vermieter zu halten haben.<br />
Wenn Sie Bedenken haben, lassen Sie die Gültigkeit doch einfach von einem Fachmann Ihrer Wahl prüfen. Halten Sie für Ihn aber schon die wichtigen Unterlagen wie Mietvertrag und bisher erfolgte Mieterhöhungsschreiben bereit. Auch wenn die Prüfung vielleicht nicht verbindlich ist, kann sie schon relativ genau vorhersagen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist und damit vor Gericht standhalten würde.<br />
Über viele Gesetze können sie sich auch vorab schon im Internet schlau machen.</p>
<p>Doch als oberste Regel sollte immer gelten:<br />
Pochen Sie nicht immer sofort auf Ihr Recht, das Ihnen eigentlich zustehen müsste, sondern versuchen Sie zuerst im Gespräch mit Ihrem Vertragspartner eine Einigung zu finden. Das kann Ihnen beiden viel Ärger ersparen.</p>
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